Entnahme und Untersuchung von Trinkwasserproben
Sehr geehrte Damen und Herren,
Entnahme und Untersuchung von Trinkwasserproben
Sehr geehrte Damen und Herren,
Staatlicher Woiwodschafts-Sanitärinspektor bewilligte dem Unabhängigen Untersuchungslabor STANLAB Sp. z o. o. die Trinkwasserproben zu entnehmen und zu untersuchen - gemäß der Verordnung des Gesundheitsministers vom 7 Dezember 2017 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Gesetzbuch 2017. Pos. 2294).